Der Stadtrat hat die Erhöhung der Grundsteuer B auf den Hebesatz 650 v.H. rückwirkend zum 1. Januar 2026 beschlossen. Die entsprechenden Abgabenbescheide, mit denen die Grundsteuer neu festgesetzt wird, versendet die Stadt ab Ende Mai an alle Grundstückseigentümer. Der bisherige Bescheid mit der darin aufgeführten Fälligkeit zum 15. Mai 2026 behält bis zur Zustellung des neuen Bescheids seine Gültigkeit.