Wenn die Blätter fallen, steigt bei vielen der Blutdruck. Herbstlaub sorgt nicht selten für Ärger am Gartenzaun. Die Kaarster Schiedsfrau Marianne Becker und Baumexperte Heinz-Gerd Berns von der Stadtverwaltung erklären im Interview, wie man trotz Laub den Herbst genießen kann und was rechtlich überhaupt gilt.
Wenn der Baum vom Nachbarn sein Laub abwirft, landet es in meinem Vorgarten, auf dem Gehweg, dem Auto oder im Pool. Kann ich von meinem Nachbarn verlangen, das Laub zu entfernen?
Marianne Becker: Nein. Solange der Baum des Nachbarn die gesetzlichen Abstände zur Grundstücksgrenze einhält, kann vom Nachbarn nicht verlangt werden, dass er das Laub auf dem Nachbargrundstück wegfegt oder gar Kosten für die Beseitigung übernimmt. Das gilt übrigens auch, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten sind, der Baum aber bereits länger als sechs Jahre steht.
Heinz-Gerd Berns: In Deutschland gilt für Laub, Nadeln, Blüten oder Zapfen vor dem Gesetz eine so genannte Hinnahmepflicht. Herbstlaub ist eine Belastung, die man akzeptieren muss.
Ich muss also alles hinnehmen, auch wenn ich körperlich nicht mehr in der Lage bin, das Laub zu fegen oder meine Regenrinne verstopft?
Berns: Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich antworte mal auf die Altersfrage. Diese Menschen haben in der Regel lange Zeit glücklich und zufrieden in ihrer Wohnung oder ihrem Haus gelebt. Und so sehr ich auch nachvollziehen kann, dass das Fegen mit zunehmendem Alter eine körperliche Anstrengung bedeutet, entbindet dies rein rechtlich nicht von der Pflicht, sich um die eigene Grundstückspflege zu kümmern.
Was empfehlen Sie denn diesen Menschen?
Berns: Oft können Familienangehörige, also erwachsene Kinder oder Enkel helfen. Oder es gibt in der Nachbarschaft ein paar Schüler, die sich gerne ein Taschengeld hinzuverdienen wollen. Wenn das alles nicht greift, muss gegebenenfalls ein Gartenbaubetrieb beauftragt werden.
Becker: Hilfreich sind auch Plattformen wie “nebenan.de” oder “kleinanzeigen.de”. Dort findet man Menschen, die manchmal kostenlos oder gegen einen geringen Obolus ihre Hilfe anbieten. Das Verstopfen der Regenrinne können Laubfanggitter verhindern. Die halten das Laub ab, lassen das Regenwasser aber durch.
Wie muss das Laub denn entsorgt werden?
Berns: Das Laub darf nicht in den Rinnstein oder in den Gully gefegt werden. Das führt bei Gullys ganz schnell zu Verstopfungen. Das Laub gehört auch nicht in den Hausmüll!
Sondern?
Berns: Man kann das Laub in Säcken sammeln und zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember immer samstags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr kostenlos zum Baubetriebshof bringen. Wer einen eigenen Kompost hat, wird insbesondere das Laub von Obstbäumen wie Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume dort entsorgen wollen, weil es wertvollen Kompost bildet. Das gilt auch für Haselnuss, Linde, Ahorn, Esche, Birke und Hainbuche. Natürlich kann das Laub immer in der Biotonne entsorgt werden.
Muss ich auch dort fegen, wo die Bäume der Stadt Kaarst gehören?
Berns: Ja, auch das Laub von städtischen Bäumen ist von den Anrainern aufzufegen und selbst zu entsorgen. Außerdem stellt die Stadt Kaarst an besonders mit Bäumen besäumten Bereichen große Container auf, in denen das Laub der städtischen Bäume entsorgt werden kann.
Was hat es in diesem Zusammenhang mit der Laubrente auf sich. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Becker: Das ist eine sehr theoretische Möglichkeit. Nur wenn der Laubfall sehr deutlich über das normale Maß hinausgeht und zum Beispiel das Betreten meines eigenen Grundstücks dadurch beeinträchtigt wird, kann man eventuell auf eine Laubrente dringen. Das heißt – der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, muss einen jährlichen Geldbetrag – die Laubrente – zahlen. Das könnte also die Stadt oder ein privater Eigentümer sein. Aber ich sage es ganz deutlich: In der Regel weisen die Gerichte den Anspruch auf Laubrente ab und argumentieren damit, dass in Siedlungen mit großem Baumbestand damit zu rechnen ist, dass es ein hohes Laubaufkommen gibt.
Was geschieht, wenn ich die zusammengefegten Blätter auf das Nachbargrundstück zurückwerfe?
Becker: Das sollte man unbedingt bleiben lassen. Rechtlich gesehen stellt dieses Entsorgen sogar eine Ordnungswidrigkeit dar.
Noch eine letzte Frage: Wem gehören die Früchte zum Beispiel von Äpfeln oder Birnen, die am Nachbarbaum hängen?
Becker: Auch wenn die Kirschen in Nachbarsgarten noch so süß schmecken, gilt: Solange die Früchte fest am Ast des Nachbarbaumes hängen, gehören diese Früchte dem Nachbarn. Selbst wenn diese Äste auf das eigene Grundstück hinüberragen - sie dürfen nicht gepflückt werden. Fallen diese Früchte herunter, sind sie Fallobst, dann darf ich sie für mich verwenden. Und bitte unbedingt beachten: Zurückwerfen auf das Nachbargrundstück ist auch bei Fallobst verboten.
Berns: Ich möchte noch etwas Grundsätzliches sagen. Alle, die Nachrichten verstehen wollen und können, wissen um die Folge des Klimawandels. Und eigentlich sind sich alle einig, dass wir etwas tun müssen. Wenn dann der Baum im Herbst seine Blätter fallen lässt, kann das nun wirklich kein Grund für Aufregung sein. Diese Bäume produzieren unseren Sauerstoff, sie binden Kohlenstoffdioxid, sie kühlen unsere Grundstücke du Häuser, sie bieten Tieren ein Zuhause: Ohne Blätter geht das nicht.