Die Stadt Kaarst weist auf die geltenden Bestimmungen des Jugendschutzes hin, damit Kinder und Jugendliche die närrische Zeit sicher genießen können. Alkohol gehört für viele Erwachsene zum Karneval dazu, für Kinder und Jugendliche gelten jedoch klare gesetzliche Regelungen. Der Konsum alkoholischer Getränke ist altersabhängig. Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren konsumiert werden, hochprozentige alkoholische Getränke sowie alkoholhaltige Mischgetränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 beziehungsweise 18 Jahren ist verboten. Dies gilt sowohl für den Verkauf als auch für das Ausgeben im privaten oder öffentlichen Raum. Jugendliche werden gebeten, einen gültigen Ausweis mitzuführen, um ihr Alter bei Kontrollen nachweisen zu können. Veranstalter, Verkaufsstellen und Erwachsene sind gleichermaßen in der Verantwortung, die Altersgrenzen zu beachten und konsequent umzusetzen. Darüber hinaus ruft die Stadt Kaarst zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol auf und appelliert alle Feiernden, aufeinander zu achten. Wer merkt, dass es jemandem nicht gut geht, sollte nicht wegschauen, sondern Hilfe anbieten oder holen. Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit und gegenseitige Unterstützung tragen entscheidend zu einem sicheren und fröhlichen Karneval für alle bei. Der Bereich Ordnungsangelegenheiten wird an den närrischen Tagen verstärkt im Einsatz sein. Am Rosenmontagszug in Büttgen ist der Jugendschutz durch das PrEventmobil der Caritas vertreten.