Über die neue Friedhofs-Gebührenordnungen hat auch die NGZ berichtet. Dabei hat sich ein Fehler in den Artikel eingeschlichen, der nun bei einigen Bürgerinnen und Bürgern für Irritationen sorgt. Richtig ist: Die Gebühr für ein Erdwahlgrab mit 25-jähriger Nutzung beträgt 2.002,00 €. Diese und auch die anderen Gebühren für die gewählte Grabform wird einmalig im Voraus für die Nutzungszeit gezahlt. Die NGZ berichtete, dass diese Gebühr jährlich fällig wird. Dies ist nicht korrekt.
Weitere Informationen zur neuen Friedhofs-Gebührenordnung finden Sie hier: TOP Ö 6: 2. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) der Stadt Kaarst vom 24.05.2018 in der Fassung der 1. Änderung vom 28.10.2020