Die Stadt Kaarst informiert über die neue Norm DIN VDE V 0126-95 für Balkonkraftwerke, die seit dem 1. Dezember 2025 gilt und die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich erhöht. Mit der neuen Norm werden erstmals verbindliche technische Standards für sogenannte Steckersolargeräte festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Balkonkraftwerke nun über eine normale Haushaltssteckdose betrieben werden, etwa wenn der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder einen Trennschalter verfügt oder der Wechselrichter mit entsprechenden Schutzvorrichtungen ausgestattet ist. Der Anschluss über Mehrfachsteckdosen bleibt weiterhin unzulässig. 

Die DIN VDE V 0126-95 legt zudem fest, wie hoch die maximale Leistung eines Balkonkraftwerks sein darf. Pro Haushalt ist nur ein Balkonkraftwerk zulässig. Hersteller sind verpflichtet, anzugeben, für welche Einsatzbereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Diese müssen für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein. Darüber hinaus müssen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist jedoch nicht erforderlich. Mieterinnen und Mieter benötigen für die Installation die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers.

Fragen rund um das Thema erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einem umfangreichen, anbieterunabhängigen Beratungsangebot. Die Beratung ist online, telefonisch, per Video oder persönlich möglich und für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis kostenfrei. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder über die bundesweit kostenfreie Hotline 0800 809 802 400.

„Balkon-Kraftwerke ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, unkompliziert selbst Strom zu erzeugen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Jede Anlage ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt hin zu mehr Energiewende vor Ort.“ betont Bürgermeister Christian Horn-Heinemann.