Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat gestern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ihren Eilantrag und ihre Klage gegen die Stadt Kaarst zurückgezogen. Damit ist der Rechtsstreit zum Status der Gruppierung im Stadtrat beigelegt. Die FWG Kaarst wird als Gruppe im Kaarster Stadtrat sitzen, sie ist keine Fraktion.
Im Erörterungstermin der 1. Kammer des VG Düsseldorf bestätigte das Gericht, dass die Stadt Kaarst das geänderte Kommunalrecht richtig anwendet. Zudem machte das Gericht deutlich, dass die Änderung des § 56 GO NRW und damit die Erhöhung der Mindestgröße einer Fraktion in Räten mit mehr als 50 Mitgliedern verfassungskonform sei. Der Landesgesetzgeber wolle mit der Änderung die Effektivität der Räte erhöhen, ältere Urteile hätten bereits die Zulässigkeit einer Mindestgröße für Fraktionen anerkannt. Ein Festhalten am Eilantrag und an der Klage habe demnach keine Aussicht auf Erfolg, so das Gericht.
Das Ergebnis des Erörterungstermin beendet damit pünktlich vor der konstituierenden Sitzung am morgigen Donnerstag die Diskussion zum Status der FWG.
Zum Hintergrund: Mit der Änderung der Gemeindeordnung NRW zum 1.11.25 ändert sich auch die Mindestanforderung an die Größe einer Fraktion. In Kaarst führt dies dazu, dass Fraktionen mindestens drei Mitglieder haben müssen. Die FWG sitzt mit zwei Ratsherrn im neuen Stadtrat, der 54 Mitglieder umfasst.