Aus gegebenem Anlass sind die örtlichen Bauordnungsämter angewiesen worden, Bauwerke zu überprüfen, in denen sogenannte „Wolff“-Holzstegträger verbaut sein könnten. Bei diesen Holzstegträgern liegt der Fokus auf den harzverklebten Keilzinkverbindungen. Diese wurden ausschließlich in der Zeit von 1958 bis 1970 verbaut. Ein Einsatz der Holzstegträger in normalen Wohngebäuden ist unwahrscheinlich. Betroffen sein könnten insbesondere größere Gebäude aus diesem Zeitraum, wie landwirtschaftliche, gewerbliche oder industrielle Bauten. Die Stadt Kaarst bittet Eigentümer von Gebäuden, bei denen der Verdacht besteht, dass geleimte Holzstegträger als Tragelemente verwendet wurden, sich an den Bereich Bauordnung und Denkmalschutz, Tel. 02131/987845 zu wenden.