HINWEISE ZUM GRUNDSTEUERBESCHEID 2025

Sie haben den Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 erhalten. Dieser enthält erstmalig die Berechnung der Grundsteuer aufgrund der Grundsteuerreform zum 01.01.2025.

Die Grundlagen für die Festsetzung der Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundwerts auf den 01.01.2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt erlassen und sind Ihnen bereits vor einiger Zeit (seit dem 01.07.2022) zugegangen.

Die Hintergründe für die Grundsteuerreform zum 01.01.2025 können Sie den „Fragen und Antworten zur Grundsteuer ab 2025“ entnehmen.

Was ist nun zu tun?

Bitte folgen Sie grundsätzlich den Anweisungen auf Ihrem Grundsteuerbescheid. Die Zahlung der ausgewiesenen Grundsteuer ist ausschließlich an die Stadt Kaarst zu leisten.

Sofern Sie Rückfragen oder Einwände haben, unterscheiden Sie bitte wie folgt:

  1. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid (z.B. Zahlung, Hebesatz, Benutzungsgebühren) wenden Sie sich bitte an die Stadt Kaarst unter den im Bescheid angegebenen Kontaktdaten.
     
  2. Bei Fragen und Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden Sie sich bitte an das für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den beiden zuvor genannten Bescheiden.

Sofern Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt haben, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer ist (zunächst) weiterhin an die Stadt Kaarst zu zahlen.


Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sowie Informationen zu dem für Ihr betroffenes Grundstück zuständigen Finanzamt finden Sie auch auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de

Telefonische Anliegen zur Grundsteuerreform können auch an die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts unter der Telefonnummer 02131/6656-1959 gerichtet werden. Die Grundsteuer-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 13 Uhr besetzt.