Muss ich auch dann Gebühren bezahlen, wenn die Rinne wegen parkender Fahrzeuge nicht gereinigt wird?

Leider ja. Es besteht verständlicherweise häufig Unzufriedenheit wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand. Gerichtsurteile besagen jedoch, dass eine Gebührenermäßigung, für einzelne Grundstückseigentümer, vor deren Grundstücken regelmäßig Fahrzeuge parken, ausgeschlossen bleibt. Die Verwaltung arbeitet diesbezüglich in Einzelfällen mit Hauswurfsendungen, in welchen die Betroffenen auf den Reinigungstag hingewiesen werden. Sollte eine Straße zum Beispiel wegen parkender Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß gereinigt werden können, müssen die Grundstückseigentümer/innen, vor deren Grundstücken die Fahrzeuge parken, trotzdem Gebühren bezahlen. Maßgeblich für die Gebührenerhebung ist Reinigungsergebnis der gesamten Straße, nicht die Reinigung vor dem jeweiligen Grundstück.

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