AN- UND UMMELDUNG DES WOHNSITZES (INNERHALB VON DEUTSCHLAND)

Die An- und Ummeldung des Wohnsitzes kann online erfolgen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und einen Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Hinweis: Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen Online-Ausweis.

Alternativ können Sie für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes einen Termin in unserem Bürgerbüro buchen.

Die Verpflichtung zur Anmeldung entsteht mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung.

Damit ist die Anmeldung erst nach diesem tatsächlichen Ereignis möglich beziehungsweise erforderlich. Die Anmeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von 2 Wochen nach Einzug angezeigt werden.

Für die Ummeldung einer Wohnung bei Umzug innerhalb von Kaarst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde.

Zur Anmeldung eines Wohnsitzes gelten immer die gleichen nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen, unabhägig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Bei persönlicher Vorsprache sind die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen vorzulegen.

Beauftragte Personen benötigen eine Vollmacht und einen ausgefüllten und vom Meldepflichtigen unterschriebenen Anmeldevordruck sowie die Ausweisdokumente aller Meldepflichtigen.

Die Beantragung kann weder telefonisch noch schriftlich erfolgen.

Informationen zur Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie unter: Abmeldung Wohnsitz.

WIR SIND FÜR SIE DA!