EHEURKUNDE

Das Standesamt Kaarst stellt eine Eheurkunde nur aus, wenn die Heirat (Personenstandsfall) sich in Kaarst ereignet hat.
Sollte sich die Eheschließung nicht in Kaarst ereignet haben, so ist das jeweilige, zuständige Standesamt am Eheschließungsort anzufragen.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht eines Berechtigten. Diese sind unter Voraussetzungen genannt.

Die Beantragung ist formlos möglich. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen unser "Standesamt-Team" nach Terminabstimmung selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Die Heiratsurkunde kann beantragen:

  • die oder der Betroffene selbst
  • sein Ehepartner
  • Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
  • Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
  • der ein rechtliches Interesse an der Urkunde belegen kann (Nachweispflicht)
  • Ausweisdokument
  • Ein Nachweis über die Verwandtschaft
    oder das rechtliche Interesse, sofern es nicht die Ehegatten selbst sind.
  • Stammbuch (sofern vorhanden)
  • Heiratsdatum
  • Familiennamen und Geburtsnamen der Eheleute

Das Mitbringen alter Urkunden oder des Stammbuches kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

  • Bei schriftlicher Beantragung (auch E-Mail, Fax) etwa 1 Woche
  • Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort

Die Gebühren können Sie der folgenden Satzung entnehmen: Gebührensatzung Personenstandswesen.

WIR SIND FÜR SIE DA!