FÜHRUNGSZEUGNIS
Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und kann bei unserem Bürgerbüro beantragt werden oder direkt online beim Bundesamt für Justiz (BfJ): Online-Dienstleistung Führungszeugnis. Für die Online-Beantragung beim Bundesamt für Justiz wird ein Personalausweis mit aktivierter Onlinefunktion benötigt.
Das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt und entsprechend der Belegart entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde geschickt.
Das Führungszeugnis können Sie nur persönlich beantragen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich.
Die Beantragung ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.
Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet.
Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P).
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.
13 Euro
Befreiungen: Ja
- Mittellosigkeit
- besonderer Verwendungszweck
Nachweis bzw. Bestätigung ist erforderlich
Ermäßigungen: Nein
- Personalausweis oder Pass
- Der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden.
- Zur Vorlage bei einer Behörde, die genaue Anschrift der Behörde (das Führungszeugnis geht direkt zu dieser Behörde) und gegebenenfalls das Aktenzeichen.
- Für ein erweitertes Führungszeugnis, die schriftliche Aufforderung, der fordernden Stelle.
Es dauert ca. 8 bis 10 Tage, bis das Führungszeugnis den Antragsteller beziehungsweise die benannte Behörde erreicht.