Auch wenn der Tod eines nahen Angehörigen häufig sehr belastend ist, müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden. Diese sollten möglichst schnell erledigt werden, da für einige Anträge Fristen existieren.
So muss die Anzeige eines Sterbefalls beim Standesamt spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. Dies nehmen Ihnen in der Regel die Bestattungsunternehmen ab. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Informationen zum Thema “Bestattungen” finden Sie unter: Friedhof und Bestattungen.