LAUFENDE FÖRDERMITTELPROJEKTE

Die laufenden Fördermittelprojekte beziehen sich auf Vorhaben die sich noch in der Umsetzung befinden. Diese Projekte werden regelmäßig auf den neuesten Stand aktualisiert. Es werden alle Förderprojekte dargestellt, bei denen eine Zuwendung über 10.000,00 EUR erwartet wird. 

1. Historische Aufarbeitung Kaarster Stadtgeschichte 1918-1949, Regionale Kulturförderung

Das Förderprojekt zur historischen Aufarbeitung der Kaarster Stadtgeschichte von 1918 bis 1949 verfolgt das Ziel, die geschichtswissenschaftliche Erforschung und Darstellung dieser Zeitspanne zu ermöglichen. Im Jahr 2025 ist die planmäßige Veröffentlichung von Publikationen und Monographien vorgesehen, die auf den gewonnenen Forschungsergebnissen basieren.

Das Projekt wird im Rahmen der Regionalen Kulturförderung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt. Diese Förderung zielt darauf ab, das materielle und immaterielle kulturelle Erbe im Rheinland zu bewahren und zu stärken.
Mit dem Bescheid vom 15. Dezember 2022 wurde eine Festbetragsförderung in Höhe von 76.000,00 EUR bewilligt. Der Eigenanteil liegt bei 60.000,00 EUR, was zu Gesamtkosten von 136.000,00 EUR für das Projekt führt.

Des Weiteren wird das Projekt im Rahmen der Regionalen Kulturförderung durch den Rhein-Kreis Neuss – Amt für Schulen und Kultur unterstützt. Mit dem Bescheid vom 14. Dezember 2022 wurde eine Festbetragsförderung in Höhe von 81.000,00 EUR bewilligt.

Weitere Informationen zum Projekt: Kaarster Stadtgeschichte von 1918 bis 1949

 

2. Neubau Stakerseite, Neubau Effizienzgebäude

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau der Grundschule Stakerseite als Effizienzgebäude. Es wird im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" umgesetzt und zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern sowie den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) zu reduzieren. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionszuschüsse für energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Diese Zuschüsse umfassen auch eine energetische Fachplanung sowie die Baubegleitung.

Das Förderprodukt 464, das Teil der BEG ist, bietet attraktive Zuschüsse aus Mitteln des BMWK für Projekte, die Maßnahmen zur Energieeinsparung umsetzen.

Für das Vorhaben in der Stadt Kaarst wurde mit Bescheid vom 16.01.2023 ein Zuwendungsbetrag von 1.105.804,00 EUR bewilligt.

 

3. Digitalpakt Schule, RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in NRW

Ziel der Förderung ist der Ausbau der IT-Grundstruktur gemäß Ziffer 2.1 der Richtlinien des DigitalPakets NRW. Dazu gehören der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, die Einrichtung eines schulischen WLANs sowie die Bereitstellung von Anzeige- und Interaktionsgeräten für den Schulbetrieb.

Der Fördersatz für dieses Vorhaben beträgt 90 Prozent.

Am 23.11.2021 wurde der Bewilligungsbescheid erteilt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 1.568.097,67 EUR, wobei der Zuwendungsbetrag 1.439.164,44 EUR und der Eigenanteil 272.849,67 EUR beträgt. Die Maßnahme wurde inzwischen umgesetzt und der Verwendungsnachweis wird erstellt.

4. Stadtquartier Blumenviertel - Erstellung eines integrierten Quartierkonzepts, Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

Im Stadtquartier Blumenviertel soll durch die Entwicklung eines integrierten Konzeptes und die begleitende Umsetzung mit Unterstützung eines Sanierungsmanagements beispielhaft und in kurzer Zeit aufgezeigt werden, wie die nationalen und kommunalen Ziele zur Energieeinsparung und Treibhausgasreduktion im Gebäudebestand erreicht werden können. Dabei wird ein konkreter Maßnahmenplan zur Reduzierung von Treibhausgasen erarbeitet. Das Programm „Energetische Stadtsanierung“, gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), unterstützt neben investiven Maßnahmen auch die Entwicklung solcher integrierten Konzepte und deren Umsetzung.

Ziel ist es, zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung für 2030 und 2050 beizutragen, indem die Energieeffizienz gesteigert und der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert wird. Die integrierten Quartierskonzepte berücksichtigen dabei städtebauliche, denkmalpflegerische, baukulturelle, naturschutzfachliche sowie soziale und demografische Aspekte. Sie zeigen Potenziale zur Energieeinsparung und Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien auf und bieten Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel. Ein Schwerpunkt liegt auf der Reduktion von CO2-Emissionen, sowohl kurzfristig als auch langfristig.

Diese Konzepte dienen als Grundlage für quartiersbezogene Investitionsplanungen und helfen bei der Entscheidung für energetische Maßnahmen. Zusätzlich können sie Themen wie altersgerechte Sanierung, Barrierefreiheit, die Entwicklung neuer Nutzungskonzepte für Bestandsgebäude sowie den Aufbau gemischter Quartiere durch Neubauten und Bestandsgebäude umfassen. Ebenso können Fragen der sozialen Struktur und der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Bewohner berücksichtigt werden.

Auch nachhaltige, klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur und der Einsatz digitaler Technologien spielen eine zentrale Rolle in den Konzepten. Der Bewilligungsbescheid vom 29.09.2022 sichert eine Förderung von 56.790,15 EUR zu, während der Eigenanteil bei 102.900,05 EUR liegt, was zu Gesamtkosten von 159.690,20 EUR führt.

Weitere Infos: Energetische Sanierung Blumenviertel

 

5. Stadterneuerung - Konzentrationsbereich Ortsteil Büttgen, Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2022 (3. Auflage)

Die Stadt Kaarst steht vor großen Herausforderungen aufgrund ökonomischer, soziodemografischer und gesellschaftlicher Veränderungen, die die Funktionsfähigkeit der Ortskerne beeinflussen. Besonders im Nebenzentrum Büttgen und in der Kaarster Innenstadt führen ausbleibende private Investitionen und strukturelle Veränderungen im Einzelhandel zu einem Rückgang der Nutzungsvielfalt. Der Fokus liegt nicht mehr nur auf dem Einzelhandel, sondern auch auf der Aufenthaltsqualität und dem öffentlichen Raum als Treffpunkt. Grüngestaltung und städtebauliche Verbesserungen tragen entscheidend zur Attraktivitätssteigerung bei.

Das Sofortprogramm des Landes NRW bietet die Möglichkeit, Maßnahmen im Bereich Stadtgrün und Aufenthaltsqualität im Ortsteil Büttgen und Kaarst umzusetzen. Die Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich auf 280.282,00 EUR, wobei ein Förderbetrag von 154.173,00 EUR bewilligt wurde, während die Stadt einen Eigenanteil von 126.109,00 EUR tragen muss. Die Maßnahmen wurden umgesetzt und der Verwendungsnachweis befindet sich in der Prüfung.

 

6. Städtebauförderung

In Nordrhein-Westfalen stehen den Kommunen zur Unterstützung der Gebietsentwicklung im Zuge einer integrierten Stadt(teil)erneuerung verschiedene Programme der Städtebauförderung zur Verfügung. Die Städtebauförderung beinhaltet ein gemeinsames Bekenntnis von Bund und Land zum Einsatz von Fördermitteln für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Dabei zielt die Förderung auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ab.

Die Umsetzung muss auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Konzepten erfolgen, die mit einer Orientierung in Bildung, Gesundheit und Klimaschutz verbunden sind.
Die Stadt Kaarst hat in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2022 und 2023 entsprechende Anträge gestellt und eine Bewilligung erhalten. Die Förderquote beläuft sich auf 50 Prozent. Weitere Informationen erhalten Sie über: Integriertes Entwicklungs-und Hhandlungskonzept 2.0

 

7. Umsetzung der Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement, Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen

Im August 2020 wurde die Stadt Kaarst von einem extremen Starkregenereignis schwer getroffen, das zahlreiche Überflutungen verursachte. Besonders im Stadtteil Kaarst Mitte musste die Feuerwehr mehrfach eingreifen. Eine erste topografische Analyse der Fließwege bestätigte die besonders kritischen Bereiche. Kaarst liegt in einer flachen Region ohne natürliche Vorfluter. Das Regenwasser wird über den Nordkanal in das Gruppenklärwerk im Westen der Stadt abgeleitet. Aufgrund der flachen Topografie treten an mehreren Gefahrenstellen pluviale Überflutungen mit niedrigen Fließgeschwindigkeiten auf. Da extreme Starkregenereignisse in Kaarst selten und lokal unterschiedlich sind, können Oberflächenabflüsse nur durch eine hydraulische Gefährdungsanalyse systematisch untersucht werden.

Die Stadt Kaarst trägt einen Eigenanteil von 50 Prozent, was 31.238 EUR entspricht, und die Förderung deckt die verbleibenden 50 Prozent. Diese Förderung wurde am 7. Juni 2021 bewilligt. Angesichts des Klimawandels wird erwartet, dass extreme Starkregenereignisse in Zukunft häufiger auftreten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen bei der Anpassung an diese klimatischen Veränderungen und fördert ein einheitliches Vorgehen im Starkregenrisikomanagement. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinien Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie.