wieder der Bühnenvorhang für die geplanten Shows aufgehen. Dazu wird, entsprechend der dann gültigen CoronaSchVO NRW, ein Hygienekonzept entwickelt und konsequent umgesetzt. Kulturmanager Dieter Güsgen: „Wir
. Die genauen Stichtage aller Impfungen werden tagesaktuell auf Plakaten am Impfzentrum notiert. Corona-Schutzimpfungen für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren werden weiterhin nicht angeboten. Entsprechende
in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geltenden 2G-Regeln im Hallenbad hin, die mit der neuen Corona-Schutzverordnung am 24. November in Kraft getreten sind. Der Zugang zum Hallenbad ist nur noch mit
Von den verschärften Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung ist auch die Gastronomie betroffen. Der Zugang zu Restaurants oder Gaststätten (keine Tanzlokale) ist nur für immunisierte Personen gestattet [...] gestattet. Gemäß Parapgraph 4, Absatz 6 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind die Gastronomen zudem verpflichtet, den Immunisierungsnachweis zu kontrollieren. Ordnungsdezernent Dr. Sebastian Semmler [...] Zutritt. Für das bloße Abholen von Speisen und Getränken gilt die 2G-Regel nicht. gem. § 4 Abs. 6 CoronaSchVO • hat der Gastronom den Immunisierungsnachweis zu kontrollieren • zur Überprüfung der digitalen
Corona macht alles anders, eines jedoch bleibt: Der Kaarster Einzelhandel lebt. Vor allem zur Weihnachtszeit herrscht in den Geschäften und in der Gastronomie Hochbetrieb. Trotz der Umsatzeinbußen gibt [...] Ursula Baum bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz: „Die Verbreitung des Corona-Virus und die damit einhergehenden Einschränkungen haben uns alle vor große Herausforderungen gestellt
Wegen der stetig ansteigenden Corona-Infektionen muss das für kommenden Sonntag angekündigte Konzert des Kammerchesters Kaarst im Rathaus-Atrium abgesagt werden. Das Kammerorchester wird stattdessen das
Comedian Guido Cantz wurde positiv auf das Coronavirus getestet und befindet sich in häuslicher Isolation. Ihm geht es gut, und er hat bis jetzt nur leichte Symptome. Der für Sonntag, 21. November 202
werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Für den Besuch im AEF gelten die aktuell gültigen Corona-Regeln. Unabhängig davon ist der Zugang zum AEF nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) gestattet
und Ungerechtigkeiten in dieser Welt, gegen soziale Ungleichheit, Hass und Intoleranz. Hinweis zur Corona-Regelung: Ab dem 1. November erhalten grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Einlass zu den
Rhein-Kreises Neuss wird ab dem kommenden Samstag, 23. Oktober 2021, bis zum Jahresende ein dauerhaftes Corona-Impfangebot im Kaarster Bürgerhaus eingerichtet. Das Team des Impfzentrums steht immer samstags zwischen