Heute hat das Corona-Testzentrum im Katharina-von-Bora Haus in Vorst seinen Betrieb aufgenommen. Damit sind mit Ausnahme von Driesch alle Kaarster Ortsteile mit mindestens einem Testzentrum versorgt. Für
für Kleinkinder anbieten. In Gruppen bis zu fünf Kindern ist ein solcher Schwimmunterricht laut Corona-Schutzverordnung zulässig. Und auch für das Hallenbad in Büttgen gibt es eine Perspektive: „Sollten
Comedian Guido Cantz wurde positiv auf das Coronavirus getestet und befindet sich in häuslicher Isolation. Ihm geht es gut, und er hat bis jetzt nur leichte Symptome. Der für Sonntag, 21. November 202
werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Für den Besuch im AEF gelten die aktuell gültigen Corona-Regeln. Unabhängig davon ist der Zugang zum AEF nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) gestattet
und Ungerechtigkeiten in dieser Welt, gegen soziale Ungleichheit, Hass und Intoleranz. Hinweis zur Corona-Regelung: Ab dem 1. November erhalten grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Einlass zu den
Martinsumzug mit Martinsfeuer und Martinsspiel unter Einhaltung aller behördlichen Auflagen und der CoronaSchVo in der dann gültigen Fassung stattfinden. Die genauen Daten sowie weitere Einzelheiten können
dabei die Voraussetzungen für die Schulreife näher erläutern. Die Veranstaltung findet gemäß der Corona-Schutzverordnung statt. Die Einhaltung der 3G-Regel wird kontrolliert, im Schulgebäude herrscht
. Die genauen Stichtage aller Impfungen werden tagesaktuell auf Plakaten am Impfzentrum notiert. Corona-Schutzimpfungen für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren werden weiterhin nicht angeboten. Entsprechende
in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geltenden 2G-Regeln im Hallenbad hin, die mit der neuen Corona-Schutzverordnung am 24. November in Kraft getreten sind. Der Zugang zum Hallenbad ist nur noch mit
Von den verschärften Regelungen aus der Corona-Schutzverordnung ist auch die Gastronomie betroffen. Der Zugang zu Restaurants oder Gaststätten (keine Tanzlokale) ist nur für immunisierte Personen gestattet [...] gestattet. Gemäß Parapgraph 4, Absatz 6 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind die Gastronomen zudem verpflichtet, den Immunisierungsnachweis zu kontrollieren. Ordnungsdezernent Dr. Sebastian Semmler [...] Zutritt. Für das bloße Abholen von Speisen und Getränken gilt die 2G-Regel nicht. gem. § 4 Abs. 6 CoronaSchVO • hat der Gastronom den Immunisierungsnachweis zu kontrollieren • zur Überprüfung der digitalen