wird den Anforderungen der jeweils gültigen Fassung der Corona-Schutzverordnung entsprechen. In jedem Fall werden die Tickets personalisiert und die Nachverfolgbarkeit der tatsächlichen Sitzplätze [...] allen Veranstaltungen setzt den Nachweis entweder eines negativen Corona-Tests, der vollständigen Schutzimpfung oder der Genesung voraus. Das negative Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
setze gerade in diesem Jahr auf ein starkes Kaarster Ergebnis. Corona hat die Bedeutung des Fahrrads für unsere künftige Mobilität noch einmal erhöht: Es ist nicht nur eine klimafreundlichere Alternative
Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen [...] Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit [...] . Schülerinnen und Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Kindertagesstätten gehen ab einer Inzidenz von 165 in die Notbetreuung über. Angesichts der rasant
Trotz Corona wird die VHS-Veranstaltungsreihe "Dialog Zukunft" am kommenden Montag, 26.04.2021, um 20 Uhr mit einem besonderen Event fortgesetzt
Pfarrkirchen hat die Stadt am Sonntagabend an die Opfer der Corona-Pandemie erinnert. Zeitgleich legten Bürgermeisterin Ursula Baum, Pfarrerin Annette Begemann und Pfarrer Ulrich Eßer vor der Kirche [...] für 25 Kaarsterinnen und Kaarster, die an den Folgen ihrer Corona-Erkrankung verstorben sind. Damit folgte die Stadt der Bitte von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der zu einem landesweiten
1100 Kaarsterinnen und Kaarster sind seit Beginn der Pandemie an Corona erkrankt. 25 Kaarster Bürger sind - Stand heute - an den Folgen ihrer Corona-Erkrankung gestorben. „Jeder einzelne Fall macht uns
sofort vor Unterrichtsbeginn zweimal wöchentlich negativ auf das Corona-Virus getestet werden. Das besagt die aktualisierte Coronabetreuungsverordnung. Die Regelung gilt auch für Lehrer und weiteres [...] des Infektionsgeschehens. Das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Schulbesuch kann durch regelmäßige Testungen minimiert werden. Das ist allerdings nur möglich, wenn sich alle testen
vorbehaltlich der jeweils gültigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Das Impfzentrum des Rhein-Kreis Neuss empfiehlt allen Besuchern, die einen kurzfristigen Impftermin vereinbaren konnten, den Aufklärungs- und Anamnesebogen für die Impfung bereits zuhause auszudrucken. Die Stadt Kaarst hat zu diesem Zweck einen QR-Code erstellt, der direkt auf die entsprechende Internetseite des Rhein-Kreis Neuss führt: Dort stehen verschiedene Vordrucke zur Verfügung. Die Unterlagen sollten ausgefüllt und unterschrieben in zweifacher Ausfertigung zum Impftermin mitgebracht werden. Dabei muss darauf geachtet werden, den richtigen Vordruck für den verwendeten Impfstoff auszuwählen. Durch das Ausdrucken im Voraus können Wartezeiten erheblich verkürzt werden. Zuletzt hatten fehlende Unterlagen einiger Bürger zu langen Warteschlangen vor dem Impfzentrum geführt. Bürgermeisterin Ursula Baum versteht den Unmut über die Wartezeit: „Dadurch, dass die erforderlichen Vordrucke nicht auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung abrufbar waren, kam es zu vermeidbaren Verzögerungen im Impfablauf. Auch das Erfordernis dieser Unterlagen wurde nicht ausreichend kommuniziert. Im Impfzentrum wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen reibungslosen Ablauf der Impfungen zu gewährleisten. Dafür möchte ich allen Helferinnen und Helfern von Herzen danken. Unsere Bürgerinnen und Bürger können mithelfen, indem sie sich zuhause bereits alle erforderlichen Unterlagen ausdrucken und darauf achten, den richtigen Vordruck ausgewählt zu haben“, sagt Ursula Baum. Ist das selbstständige Drucken der Unterlagen nicht möglich, liegen entsprechende Vordrucke an der Infotheke der Stadt Kaarst aus. Die Impfunterlagen können auch hier heruntergeladen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung . Diese Unterlagen müssen zum Impftermin mitgebracht werden: 1) Ausgefüllter und unterschriebener Aufklärungs- und Anamnesebogen in zweifacher Ausfertigung 2) Terminbestätigung 3) Personalausweis 4) FFP2-Maske 5) falls vorhanden: Impfpass
. Bürgermeisterin Ursula Baum befürwortet die Fördermaßnahme: „Corona wirkt sich leider häufig auf die Lernumgebung und die Bildungschancen der Schulkinder aus. Es ist mir sehr wichtig, dass wir unsere