geregelten Wahlablauf haben. Zur Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen muss unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen. Diese eidesstattliche
geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe im Wahlbüro wird ein Personalausweis sowie ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins benötigt.
ab 18 Jahren können zwischen den beiden Impfstoffen wählen. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe wird lediglich ein Personalausweis benötigt, soferm noch keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Die Briefwahl kann schriftich oder
einmalige Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Impfung zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes erforderlich. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis und der gelbe Impfpass sowie, wenn möglich, der in zweifacher Ausfertigung ausgefüllte Einwi
unterschriebener Aufklärungs- und Anamnesebogen in zweifacher Ausfertigung 2) Terminbestätigung 3) Personalausweis 4) FFP2-Maske 5) falls vorhanden: Impfpass
Nachweis erstellen. Für die Bescheinigung in der Apotheke muss ein positiver PCR-Test und der Personalausweis mitgeführt werden. Das Testergebnis wird vom beauftragten Dienstleister erstellt, der den PCR-Test
Kreis-Impfzentrum im Neuss verimpft. Interessierte müssen auch weiterhin für die Impfung ihren Personalausweis, den gelben Impfausweis (wenn vorhanden) und die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen
geltenden Schutzbedingungen statt. Es gilt die 3G-Regel: Die entsprechenden Nachweise inklusive Personalausweis sind mitzuführen und werden kontrolliert. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist im gesamten