gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020
der Bau einer Lärmschutzwand durchgeführt werden müssen, hängt u.a. von der Art der Bebauung ab und wann die Häuser errichtet worden sind. So müssen etwa bei Wohngebieten künftig statt wie bisher 57 Dezibel