Gruppen bis zu fünf Kindern ist ein solcher Schwimmunterricht laut Corona-Schutzverordnung zulässig. Und auch für das Hallenbad in Büttgen gibt es eine Perspektive: „Sollten die Infektionszahlen weiter
Stadtranderholung auf dem Gelände des Georg-Büchner-Gymnasiums. Trotz Corona wird die Stadtranderholung auch in diesem Jahr stattfinden. In vier Blöcken für jeweils eine Woche richtet sich das Angebot in [...] entwickelt, um während der Ferienaktionen die Bestimmungen aus der Corona-Schutzverordnung einzuhalten. Folgende Blöcke werden angeboten: Stadtranderholung 1: 05.07. - 09.07. -ausgebucht- Stadtranderholung
die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften nach der Corona-Schutzverordnung. Die Vorstände in den Urnenwahllokalen treffen sich am Wahlsonntag um 7.30 Uhr in den Wahllokalen, um bis 8 Uhr
über 100, greifen weiterhin die Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen [...] den übernächsten Tag. Eine Übersicht über die in NRW gültigen Corona-Schutzregeln ist im Internet unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. Ein druckfähiges pdf finden Sie hier:
Uhr vor Ort und für alle Interessierten ansprechbar. Während der Corona-Pandemie hat das Citymanagement insbesondere die Gewerbetreibenden unterstützt, damit diese trotz Einschränkungen weiterhin für ihre
ersetzt. Im vergangenen Jahr hatte die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie pausieren müssen. Anlaufpunkt während der diesjährigen Raderlebniswoche in Kaarst ist der Tuppenhof in Vorst (Rottes 27).
Gebrauch machen: „Die Impfquote muss weiter steigen, um das Corona-Virus zurückzudrängen. Ich wünsche mir, dass viele derjenigen, die noch keinen Impftermin wahrnehmen konnten, sich hier impfen lassen
öffentlichen Veranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenhängen, zu erhalten. Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert
gilt für die öffentlichen Badegäste wieder die Pflicht, einen Corona-Negativtest (maximal 48 Stunden alt) vorzulegen oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen
eine Eingangskontrolle zwecks Rückverfolgung einer möglichen Corona-Infektion durchführen. Dies hat die Stadt mit den bereits durchgeführten Kabarettveranstaltungen am Tuppenhof bereits mehrfach