Schulreife näher erläutern. Die Veranstaltung findet gemäß der Corona-Schutzverordnung statt. Die Einhaltung der 3G-Regel wird kontrolliert, im Schulgebäude herrscht Masken-Tragepflicht. Interessierte
Samstag, 23. Oktober 2021, bis zum Jahresende ein dauerhaftes Corona-Impfangebot im Kaarster Bürgerhaus eingerichtet. Das Team des Impfzentrums steht immer samstags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr im
Impfungen werden tagesaktuell auf Plakaten am Impfzentrum notiert. Corona-Schutzimpfungen für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren werden weiterhin nicht angeboten. Entsprechende Impfmöglichkeiten wird es
Kaarster Grundschulen für das Schuljahr 2022/2023 findet wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter veränderten Bedingungen statt. Der Tag der offenen Tür entfällt an allen Grundschulen. Die Anmeldetermine
Kinder- oder Hausarzt vorzunehmen und kostenlos. Die entsprechende Corona-Betreuungsverordnung gültig ab dem 11. September ist unter www.kaarst.de/corona zu finden.
Rest der Woche ab 13 Uhr geschlossen werden. Hintergrund ist der Corona-Fall eines Hallenbad-Nutzers. Das Schwimmbad-Personal mit unmittelbarem Kontakt befindet sich nun in Quarantäne. Bis einschließlich
Kunstwerke. Beim Besuch des Mappentages sind die Vorschriften der Corona-Schutzverordnung zu beachten: Der Zugang ist nur mit tagesaktuellem negativen Test, der Dokumentation des vollständigen Impfschutzes [...] ist die erste Präsentation von Kunst im Rathaus nach einem Jahr Corona-Zwangspause. Ausstellende Künstlerinnen und Künstler: Maria Höveler Erika Jörgenshaus Petra Groh Susanne Gallmann Ursula Ringes-Schages
Kaarster Kulturlandschaft das Herbstprogramm. Zahlreiche wegen Corona ausgefallene Shows und Bühnenprogramme werden bis zum Jahresende und darüber hinaus nachgeholt. Neben Comedy und Unterhaltung können
Veranstaltungen hinweg lernen die Teilnehmenden, wie sich nach Corona neue Mitglieder gewinnen lassen, wie die Digitalisierung im Verein vorangetrieben werden kann oder wie aktive Mitglieder besser ins
Besucher können das Hallenbad nur mit einem gültigen, negativen Corona-Schnelltest (24 Stunden) oder einem PCR-Test (48 Stunden) betreten. Schülerinnen und Schüler zwischen 6 und 15 Jahren müssen in den