Auflassungsvormerkungsberechtigten persönlich zu unterzeichnen. Zur Legitimation ist der gültige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Zur Terminvereinbarung werden Sie von uns unaufgefordert kontaktiert
bundesgesetzliche Regelung in Kraft. Danach ist eine Beantragung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass nur noch mit digitalen Lichtbildern möglich. Die benötigten Passbilder sollen sowohl
möchte, der sollte einen gültigen Ausweis besitzen. Für Kinder muss seit dem 1. Januar 2024 ein Personalausweis bzw. bei Reisen außerhalb der EU ein Reisepass mit mehrjähriger Gültigkeit beantragt werden.
Nachweis erstellen. Für die Bescheinigung in der Apotheke muss ein positiver PCR-Test und der Personalausweis mitgeführt werden. Das Testergebnis wird vom beauftragten Dienstleister erstellt, der den PCR-Test
geltenden Schutzbedingungen statt. Es gilt die 3G-Regel: Die entsprechenden Nachweise inklusive Personalausweis sind mitzuführen und werden kontrolliert. Das Tragen einer medizinischen Schutzmaske ist im gesamten
geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe im Wahlbüro wird ein Personalausweis sowie ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins benötigt.
Verfügung gestellt. Für die Nutzung dieses Portals wird die elektronische Ausweisfunktion des Personalausweises benötigt. Ist die Ausweisfunktion noch ausgeschaltet, so kann diese im Bürgerbüro der Stadt
(unten stehend). Alles, was man dazu braucht, ist entweder die Wahlbenachrichtigung oder den Personalausweis. Die letzte Briefwahl-Möglichkeit haben Wahlberechtigte am Freitag bis 18.00 Uhr. Dann wird das
einmalige Impfung für den vollständigen Impfschutz ausreicht. Mitzubringen sind lediglich der Personalausweis, der gelbe Impfpass und der Einwilligungsbogen in zweifacher Ausfertigung. Der Einwilligungsbogen
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder gegebenenfalls ein Personalausweis zur Einreise ausreicht, erfahren Sie beim Bürgerbüro oder im Internet unter www.auswaertiges-amt