mit der die Maßnahmen aus der gestern vom Land veröffentlichten Corona-Schutzverordnung konkretisiert werden. Klar ist schon jetzt, dass auch in Kaarst die Einschränkungen spürbar sein werden. Dies
geschlossenen Räumen." Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss CoronaSchVO ab 17.10.2020
Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung wird die Anmeldepflicht für private Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen abgeschafft. Unter welchen Umständen
Nach langer Pause –bedingt durch die AEF-Sanierung und die Corona-Einschränkungen- hat der Kulturbereich der Stadt Kaarst am 25. September den Neustart im Albert-Einstein-Forum unter Corona-Bedingungen [...] konnten. Es ist gut, dass nach den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wieder ein Stück Normalität zurück kommt. Allerdings geht dies nur, wenn sich alle Besucher an die Sicherheitsregeln halten
Sie, dass es bei dem Besuch im Kindertheater Auflagen aus der Corona-Schutzverordnung (Mindestabstand von 1,50 Metern, Mund-Nase- Bedeckung, Vorkehrungen zur Hygiene etc.) geben wird. Weitere Infos [...] . So musste auch das Kinderprogramm auf die Umsetzbarkeit zu Corona-Zeiten geprüft werden. Seit dem 06.09.2020 wurde der Spielbetrieb nach der Corona-Pause für die Kleinen wiederaufgenommen. Für das
Mit der Neufassung der Corona-Schutzverordnung geht auch eine Anmeldepflicht für bestimmte private Veranstaltungen und Feiern in öffentlichen Räumen (z.B.
Kaarster Grundschulen für das Schuljahr 2021/2022 findet wegen der Corona-Pandemie unter veränderten Bedingungen statt. Der Tag der offenen Tür und die Informationsabende fallen an allen Kaarster Grundschulen
in passende Umschläge. Schon im Vorfeld war klar, dass Corona auch auf das Wahlverhalten der Kaarster Bürger Einfluss nehmen würde. „Dennoch haben uns die tatsächlichen Zahlen bei der Briefwahl
Vorst wurde ein Mitglied des Lehrerkollegiums positiv auf das Corona-Virus getestet. Drei Schulklassen befinden sich deshalb bereits in häuslicher Quarantäne und werden nun getestet. Für alle anderen
Sie, dass es bei dem Besuch im Kindertheater Auflagen aus der Corona-Schutzverordnung (Mindestabstand von 1,50 Metern, Mund-Nase-Bedeckung, Vorkehrungen zur Hygiene etc.) geben wird. Alles weitere