Zum Sperrgut gehören nur größere sperrige Gegenstände (höchstens 1,20 m x 2,00 m) aus dem privaten Wohnbereich, die üblicherweise bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden. Zum Beispiel zerlegte Schränke, Sessel, Tische, Stühle, Sofa, Bettgestell, Matratzen, Regale, Teppiche. Auf keinen Fall gehören zum Sperrgut Kleinteile, mit Abfall befüllte Kartons oder Tüten, Spiegel, Glas (z.B. Tischplatte, Aquarium), Fahrzeugteile, Bauholz, Paletten, Gartenhäuschen, Gegenstände aus Um-, Ausbau und Renovierung wie Laminat, Fußleisten, Dielenbretter, Holzpaneele, Fenster, Türen, Zäune, Bauschutt, Heizkörper
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