in der jeweils geltenden Fassung. 3) Für Beglaubigungen von Unterlagen, die zur Erlangung eines Ausbildungs- oder Studienplatzes benötigt werden, wird nur für die Erstausfertigung eine Gebühr nach der Anlage
gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von
gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die
bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts. 2. Die Schulen